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Wer bezahlt die Behandlung?

  • Die Behandlung bei Kindern wird von der Krankenkasse bezahlt
  • Erwachsene zahlen den gesetzlichen Eigenanteil, außer sie sind befreit         (Befreiungsausweis)
  • Von privaten Krankenkassen werden Kosten in der Regel voll oder anteilig                 übernommen. Ein Kostenvoranschlag bringt hier Klarheit.
  • Die Kosten für Präventivmaßnahmen werden je nach Kasse und Notwendigkeit         anteilig übernommen.
  • Weitere Leistungen  werden von den Krankenkassen nicht übernommen

 

 

Wie erhalten Sie Logopädie?

  • Bitte wenden Sie sich bei sprachlichen Schwierigkeiten an Ihren Arzt (Kinderarzt).
  • Ohne ärztliche Verordnung kann keine logopädische Behandlung erfolgen
  • Nach Erhalt der Heilmittelverordnung von ihrem Arzt, melden Sie sich telefonisch zur     Terminvereinbarung
  • Ihren ersten Termin erhalten Sie direkt bei Anruf. Weitere Termine werden dann    mit Ihnen persönlich vereinbart, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.